Nach wie vor wachsen in Deutschland viele Kinder und Jugendliche in Armut auf. Im Jahr 2015 lebten fast 2.000.000 unter 18-Jährige in Familien, die auf staatliche Grundsicherung (SGB-II-Leistungen) angewiesen war. Davon lebt die Hälfte in alleinerziehenden Familien, etwa ein Drittel hat noch zwei oder mehr Geschwister1.
Aufgrund knapper oder ganz fehlender finanzieller Mittel sind viele Eltern nicht in der Lage, ihr Kind/ihre Kinder in wichtigen Lebensbereichen wie z.B. Bildung, Kultur oder Freizeit zu fördern. Mit dem Hilfsfonds unterstützt der Verein „Von Hand Zu Hand Kellinghusen e.V.“ unbürokratisch und zügig Kinder und Jugendliche, bei denen ein entsprechender Unterstützungsbedarf festgestellt wird. Die Förderung kann als finanzieller Zuschuss z.B. für Schulbedarf, Klassenfahrten oder Bekleidung gewährt werden.
Die Antragstellung bzw. Bewerbung muss für die Familie durch eine pädagogische Fachkraft oder Betreuer/in erfolgen. In Absprache mit dem Vereinsvorstand können auch Erwachsene gefördert werden.
Wer kann gefördert werden?
- Personen, die in Kellinghusen und näherer Umgebung wohnen oder deren Familie Kunde der Kellinghusener Tafel ist
- Personen, bei denen keine/unzureichende Förderung durch Familie, staatliche Stellen oder Dritte möglich ist
Was kann (nicht) gefördert werden?
- Längerlebige Sachleistungen (z.B. Schulbedarf, Winterkleidung)
- Zeitliche begrenzte Kurse, Aktionen und Maßnahmen (z.B. Nachhilfe, Selbsthilfetraining)
- Freizeit- und Kulturangebote (z.B. Schwimmkurse, Ferienangebote, Klassenfahrten)
- Individuelle Einzelfallhilfen (z.B. Fahrtkosten zum Praktikum)
- Die Förderung von Zuschüssen für Lebensmittel ist in diesem Rahmen nicht möglich. Hier sollte eine Anmeldung zur wöchentlichen Lebensmittelausgabe erfolgen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Einzelförderung richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und nach den zur Verfügung stehenden Mitteln des Vereins. Die maximale Förderhöhe beträgt 50,00 Euro.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag auf Förderung muss durch pädagogisches Fachpersonal oder Betreuungskräfte erfolgen. Eine Antragstellung durch die zu Fördernden selbst ist leider nicht möglich.
Wann und wie werden die Mittel gewährt?
Der Antrag wird durch den Vereinsvorstand des „Von Hand Zu Hand Kellinghusen e.V.“ geprüft. Wenn diesem zugestimmt wird, werden die Mittel so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt (in der Regel innerhalb von 14 Tagen). Die Auszahlung erfolgt an den Antragsteller. In Einzelfällen muss die Verwendung durch Vorlage von Quittungen nachgewiesen werden.